DaZ
Fragestellung | Beschreibung |
Allgemeine Aussagen (Was?) |
Fremdsprachige Schüler der Klassen 1 bis 10 werden entsprechend ihrer Kenntnisse im deutschsprachlichen Bereich gefördert. Sie werden neben diesen Förderstunden in den Fachunterricht ihrer Regelklassen integriert. |
Zielgruppe (Wer?) |
Die Förderstunden richten sich an fremdsprachige Schüler mit vom Schulamt zugewiesenen Förderstunden. Die Schüler verfügen über keine Deutschkenntnisse, erste Deutschkenntnisse oder sind in Deutschland geboren und zweisprachig aufgewachsen. Je nach sprachlicher Niveaustufe erhalten sie wöchentlich eine oder mehrere Stunden Förderung. |
Rahmenbedingungen (Warum? Wie?) |
Die Förderung findet in der Regel den Jahrgängen bzw. Niveaustufen zugeordnet in zwei Räumen statt. Diese verfügen über diverse Lern- und Anschauungsmittel. Die Schüler lernen gemeinsam an Gruppentischen oder haben die Möglichkeit alleine an einem Arbeitsplatz Aufgaben zu erledigen. |
Aktivitäten (Was?) |
Klassenstufengebunden bieten die DaZ- Lehrer Übungen an, die die Deutschkenntnisse eines Einzelnen erweitern. Dabei werden u.a. geeignete Arbeitshefte genutzt und eigene Übungen erstellt. Zusätzlich werden Hilfen bei der Erledigung von Hausaufgaben in allen Fächern angeboten, sowie in Absprache mit den Fachlehrern den Unterricht begleitende Aufgaben erledigt und Hilfen z.B. bei der Facharbeit, bei Vorträgen, vor Klassenarbeiten, bei Bewerbungsschreiben für Praktika angeboten. Regelmäßig werden Wandertage unternommen. Diese helfen u.a. bei der Orientierung im Wohngebiet, üben das richtige Verhalten in öffentlichen Verkehrsmitteln und ermöglichen den Schülern Neues kennen zu lernen (z.B. Weihnachtsbaum schlagen) |
Termine? (Wann?) |
Die DaZ-Stunden liegen möglichst parallel zum Deutsch- und Sachunterricht der Primarstufe. Die erste Stunde von Dienstag bis Freitag sollte für die Schüler der Sekundarstufe I parallel zum Deutschunterricht sein. Abhängig von der jeweiligen Schuljahresplanung kommen Stunden im Mittagsband oder 5., 6. und 7. Stunden hinzu. Diese können für Schüler zusätzliche Stunden zum regulären Stundenplan sein. |
Sonstiges |
Im Schuljahr 2017/18 nutzten zwei Schüler die Möglichkeit die Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom abzulegen.
Andere absolvierten erfolgreich die Sprachstandsfeststellung in ihrer Muttersprache.
Die Leistungsermittlung und -bewertung richtet sich nach den Vorgaben der Eingliederungs- und Schulpflichtruhensverordnung und wird wie folgt umgesetzt:
Er/Sie hat gemäß §10 Abs. 7 EinglSchuruV vom 4. August 2017 am Förderkurs „Deutsch als Zweitsprache“ teilgenommen.
Angaben zum Sprachstand und zur Lernentwicklung finden sich auf dem Beiblatt zum Zeugnis vom…. |